Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, in Deutschland anzuwenden. Für Website-Betreiber ist das mehr als ein Randthema: Wer über eine Website oder App Verbraucherinnen und Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags ermöglicht, sollte prüfen, ob die digitalen Nutzerwege barrierefrei gestaltet sein müssen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Punkte für Unternehmen, Selbstständige und KMU in Deutschland zusammen. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, hilft aber bei der ersten Einordnung und bei konkreten nächsten Schritten.
Was das BFSG mit Websites zu tun hat
Das BFSG setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Ziel ist, zentrale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser auffindbar, zugänglich und nutzbar zu machen. Die Bundesregierung nennt unter anderem Online-Banking, Online-Buchungen und Online-Shops als Beispiele für digitale Angebote, die unter die neuen Anforderungen fallen können. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit ordnet den elektronischen Geschäftsverkehr ebenfalls ausdrücklich ein: Gemeint sind Dienstleistungen, die über Websites oder mobile Anwendungen auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers mit Blick auf einen Verbrauchervertrag angeboten werden.
Wichtig ist die Abgrenzung. Nicht jede kleine Unternehmenswebsite wird automatisch zum vollständigen BFSG-Projekt. Eine rein informative Website ohne Bestell-, Buchungs-, Zahlungs- oder Vertragsabschlussfunktion ist anders zu bewerten als ein Online-Shop, ein Kundenportal, eine Buchungsstrecke oder ein bezahlter digitaler Dienst. Sobald Besucherinnen und Besucher aber online auswählen, bestellen, buchen, bezahlen oder sich für eine konkrete Vertragsleistung authentifizieren, wird Barrierefreiheit auch für private Anbieter praktisch relevant.
Wer besonders genau hinsehen sollte
Besonders betroffen sind B2C-Angebote mit Online-Shop, Buchungsfunktion, Mitgliederbereich, Zahlungsprozess, E-Book-Vertrieb, digitaler Dienstleistung oder App. Auch WordPress-Websites können in diese Gruppe fallen, etwa wenn WooCommerce, ein Terminbuchungs-Plugin, ein Kursbereich, ein Ticketverkauf oder ein kostenpflichtiger Downloadbereich eingesetzt wird. Entscheidend ist nicht, ob die Website technisch einfach oder komplex wirkt, sondern welche Leistung darüber für Verbraucher angebahnt oder abgeschlossen wird.
Für Kleinstunternehmen gibt es eine wichtige Ausnahme bei Dienstleistungen: Wer weniger als zehn Beschäftigte hat und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz erzielt, ist für Dienstleistungen grundsätzlich ausgenommen. Diese Einordnung sollte jedoch sauber geprüft und dokumentiert werden. Außerdem gilt die Ausnahme nicht pauschal für jedes denkbare Produkt- oder Händler-Szenario. Wer nahe an der Grenze liegt, wächst oder Kundenprojekte betreut, sollte das Thema nicht beiseiteschieben.
Barrierefreiheit ist auch ein Qualitäts- und SEO-Thema
Barrierefreiheit ist keine reine Rechtsfrage. Viele Maßnahmen verbessern gleichzeitig Usability, Conversion und technische Qualität. Saubere Überschriften, verständliche Linktexte, Alternativtexte für relevante Bilder, Tastaturbedienbarkeit, ausreichende Farbkontraste und klare Formularfehler helfen Menschen mit Screenreader, Tastatur, Vergrößerung oder kognitiven Einschränkungen. Gleichzeitig profitieren auch Nutzerinnen und Nutzer auf kleinen Bildschirmen, bei schlechter Verbindung oder in stressigen Kaufsituationen.
Aus SEO-Sicht ist Barrierefreiheit kein magischer Ranking-Hebel. Trotzdem überschneiden sich viele gute Praktiken: semantisches HTML, klare Informationsarchitektur, schnelle Orientierung, lesbare Inhalte und stabile Interaktion machen Seiten für Menschen und Suchmaschinen besser verständlich. Wer seine Website ohnehin für Datenschutz, Impressum, Cookie Consent und Content-Qualität pflegt, sollte Barrierefreiheit als festen Teil derselben Website-Hygiene behandeln.
Praxis-Checkliste für Website-Betreiber
Der beste Start ist eine nüchterne Bestandsaufnahme. Diese zehn Punkte helfen dabei, aus dem abstrakten BFSG-Thema konkrete Arbeitspakete zu machen:
- Nutzerwege erfassen: Welche Seiten führen zu Bestellung, Buchung, Registrierung, Login, Zahlung oder Vertragsabschluss? Genau diese Strecken zuerst prüfen.
- Tastaturtest durchführen: Lässt sich Navigation, Suche, Warenkorb, Formular und Checkout ohne Maus bedienen? Ist der Fokus jederzeit sichtbar?
- Kontraste prüfen: Texte, Buttons, Formularfelder, Fehlermeldungen und Hinweise brauchen ausreichenden Kontrast. Besonders kritisch sind hellgraue Texte, farbige Buttons und Overlays.
- Formulare verbessern: Labels, Pflichtfeldhinweise, Fehlermeldungen und Erfolgsmeldungen müssen verständlich und technisch zuordenbar sein.
- Bilder sinnvoll beschreiben: Relevante Bilder erhalten Alt-Texte. Rein dekorative Bilder sollten Screenreader nicht unnötig belasten.
- Cookie-Banner testen: Ein Consent-Banner darf Tastatur und Screenreader nicht blockieren. Buttons und Einstellungen müssen erreichbar und verständlich sein.
- Checkout und Zahlung priorisieren: Identifizierung, Authentifizierung, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen nennt die Bundesfachstelle als besonders relevante Bereiche im elektronischen Geschäftsverkehr.
- PDFs und Downloads einbeziehen: Preislisten, AGB, Produktinformationen oder Anleitungen können Teil der Nutzerstrecke sein und sollten nicht als unzugängliche Sackgasse enden.
- Plugins und Themes auditieren: In WordPress entstehen viele Barrieren durch Themes, Page Builder, Formular-Plugins, Slider, Pop-ups oder Shop-Erweiterungen.
- Prozess dokumentieren: Halten Sie fest, was geprüft wurde, welche Mängel bekannt sind und wann sie behoben werden. Barrierefreiheit ist kein einmaliger Relaunch-Punkt.
WordPress: Wo Barrieren häufig entstehen
WordPress macht Inhalte schnell pflegbar, garantiert aber keine barrierefreie Website. Ein technisch gutes Theme kann durch unpassende Plugins, falsch aufgebaute Blöcke oder schlecht gepflegte Inhalte wieder schwer zugänglich werden. Häufige Problemstellen sind Menüs ohne klare Fokusführung, Slider ohne Pause-Funktion, Bilder ohne Alt-Text, Formularfelder ohne Labels, Captchas ohne Alternative, Pop-ups, schlecht strukturierte Überschriften und Button-Texte wie „Mehr“ oder „Hier klicken“.
Für Shop- und Buchungsseiten lohnt sich ein Test auf echter Oberfläche, nicht nur im Backend. Prüfen Sie die komplette Strecke vom ersten Produktkontakt bis zur Bestellbestätigung. Kann ein Nutzer per Tastatur ein Produkt auswählen, Varianten ändern, den Warenkorb öffnen, ein Konto anlegen, Fehler korrigieren und bezahlen? Sind Fehlermeldungen eindeutig? Wird nach einem Fehler klar, wo das Problem liegt? Funktioniert der Cookie-Dialog, ohne den Fokus einzufangen?
Wer mit Agenturen arbeitet, sollte Barrierefreiheit als Abnahmekriterium in Website-Projekte aufnehmen. Für laufende WordPress-Websites bietet sich ein kleiner Release-Check an: Nach Theme-Updates, Plugin-Wechseln, neuen Formularen oder Shop-Erweiterungen werden die wichtigsten Nutzerwege erneut getestet. Automatisierte Prüfwerkzeuge sind hilfreich, ersetzen aber keine manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader-Blick.
Rechtstexte, Consent und Barrierefreiheit zusammendenken
BFSG, DSGVO, Impressumspflicht und Cookie Consent sind unterschiedliche Baustellen, treffen aber auf derselben Website zusammen. Ein rechtlich relevanter Hinweis hilft wenig, wenn Besucher ihn nicht erreichen oder bedienen können. Umgekehrt ist eine barrierefreie Website nicht automatisch datenschutzkonform. Website-Betreiber sollten deshalb die Basis sauber halten: ein aktuelles Impressum, eine passende Datenschutzerklärung, ein bedienbarer Consent-Mechanismus und nachvollziehbare Informationen zu digitalen Leistungen.
AdSimple bietet dafür mehrere Anknüpfungspunkte: Der Impressum Generator hilft bei Pflichtangaben, der Datenschutz Generator unterstützt bei Datenschutztexten und der Consent Manager adressiert Cookie- und Einwilligungsprozesse. Für die inhaltliche Weiterentwicklung kann außerdem professionelles Content Marketing helfen, komplexe Pflichtthemen verständlich für Kundinnen und Kunden aufzubereiten.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
Starten Sie nicht mit einer allgemeinen Diskussion über Normen, sondern mit Ihrer eigenen Website. Notieren Sie, welche digitalen Leistungen Sie Verbrauchern anbieten und welche Nutzerwege dafür notwendig sind. Danach priorisieren Sie die kritischen Strecken: Navigation, Suche, Formular, Warenkorb, Checkout, Login, Zahlung, Bestätigung und Supportkontakt. Kleine Verbesserungen wie sichtbare Fokuszustände, bessere Linktexte, klare Formulare und ausreichende Kontraste lassen sich oft schneller umsetzen als ein kompletter Relaunch.
Wenn Ihr Online-Geschäft direkt vom digitalen Abschluss abhängt, sollten Sie eine fachliche Prüfung einplanen. Das gilt besonders für größere Shops, Buchungsportale, digitale Dienstleistungen und Websites mit vielen Plugins. Prüfen Sie außerdem, ob Informationen zur Barrierefreiheit an geeigneter Stelle bereitgestellt werden müssen, etwa in AGB oder auf einer deutlich wahrnehmbaren Informationsseite. Die Bundesfachstelle verweist darauf, dass bei elektronischem Geschäftsverkehr auch Informationen zur Barrierefreiheit der angebotenen Produkte und Dienstleistungen relevant sein können, soweit sie vom verantwortlichen Wirtschaftsakteur bereitgestellt werden.
Für kleine Teams ist ein pragmatischer Rhythmus sinnvoll: einmalige Bestandsaufnahme, priorisierte Fehlerliste, schnelle technische Korrekturen, redaktionelle Schulung und wiederkehrender Kurztest nach Änderungen. So wird Barrierefreiheit nicht zum Sonderprojekt, das nach dem ersten Audit veraltet, sondern Teil der normalen Website-Pflege.
Fazit
Das BFSG macht digitale Barrierefreiheit für viele deutsche Website-Betreiber konkreter als bisher. Wer Online-Shops, Buchungsstrecken oder andere B2C-Vertragsprozesse betreibt, sollte seine Website nicht nur juristisch, sondern auch praktisch prüfen. Gute Barrierefreiheit senkt Hürden, verbessert Nutzerführung und passt zu einem professionellen, vertrauenswürdigen Webauftritt. Der sinnvolle nächste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme: Welche Nutzerwege sind geschäftskritisch, welche Barrieren lassen sich sofort beseitigen und wo ist fachliche Unterstützung nötig?
Quellen und weiterführende Informationen: Bundesregierung: Fragen und Antworten zum BFSG, Bundesfachstelle Barrierefreiheit: BFSG-Überblick, Bundesfachstelle: FAQ elektronischer Geschäftsverkehr, BFSG bei Gesetze im Internet, BFSGV bei Gesetze im Internet, EU-Kommission zum European Accessibility Act.