Wir haben im Sinne des Artikels 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit Checkdomain einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen. Was ein AVV genau ist und vor allem was in einem AVV enthalten sein muss, können Sie in unserem allgemeinen Abschnitt „Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)“ nachlesen.

Dieser Vertrag ist gesetzlich vorgeschrieben, weil Checkdomain in unserem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. Darin wird geklärt, dass Checkdomain Daten, die sie von uns erhalten, nur nach unserer Weisung verarbeiten darf und die DSGVO einhalten muss.

Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von AdSimple


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