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Durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ist auch die DSGVO auf den Datentransfer dorthin nicht mehr anwendbar. Die Europäische Kommission hat jedoch auf Grundlage des Art. 45 DSGVO beschlossen, dass Großbritannien ein im Vergleich zur DSGVO angemessenes Schutzniveau bietet. Der Datentransfer dorthin ist deshalb zulässig. Den Beschluss können Sie hier einsehen (Download): https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/decision_on_the_adequate_protection_of_personal_data_by_the_united_kingdom_-_general_data_protection_regulation_de.pdf

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