Wir haben im Sinne des Artikels 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit Facebook einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen. Was ein AVV genau ist und vor allem was in einem AVV enthalten sein muss, können Sie in unserem allgemeinen Abschnitt „Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)“ nachlesen.

Dieser Vertrag ist gesetzlich vorgeschrieben, weil Facebook in unserem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. Darin wird geklärt, dass Facebook Daten, die sie von uns erhalten, nur nach unserer Weisung verarbeiten darf und die DSGVO einhalten muss. Den Link zum Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) finden Sie unter https://www.facebook.com/legal/terms/dataprocessing.

Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von AdSimple


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