Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„genetische Daten“ personenbezogene Daten zu den ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person, die eindeutige Informationen über die Physiologie oder die Gesundheit dieser natürlichen Person liefern und insbesondere aus der Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person gewonnen wurden;

Erläuterung: Mit gewissem Aufwand kann man Personen über genetische Daten identifizieren. Darum zählen genetische Daten auch in die Kategorie der personenbezogenen Daten. Genetische Daten werden beispielsweise über Blut- oder Speichelproben gewonnen.

Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von AdSimple


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