Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen;

Erläuterung: Beim Profiling werden verschiedene Informationen über eine Person zusammengetragen, um daraus mehr über diese Person zu erfahren. Im Webbereich wird Profiling häufig für Werbezwecke oder auch für Bonitätsprüfungen angewandt. Web- bzw. Werbeanalyseprogramme sammeln zum Beispiel Daten über Ihre Verhalten und Ihre Interessen auf einer Website. Daraus ergibt sich ein spezielles Userprofil, mit dessen Hilfe Werbung gezielt an eine Zielgruppe ausgespielt werden kann.

 

Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von AdSimple


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