Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Unternehmen“ eine natürliche und juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen;

Erläuterung: Wir sind beispielsweise ein Unternehmen und üben auch über unsere Website eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, indem wir Dienstleistungen und/oder Produkte anbieten und verkaufen. Für jedes Unternehmen gibt es als formales Merkmal die Rechtsträgerschaft wie zum Beispiel die GmbH oder die AG.

Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von AdSimple


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