In Deutschland wird die sogenannte „Impressumspflicht“ für Webseiten durch mehrere Gesetze geregelt. Diese verwenden unterschiedliche Begriffe für die jeweilige Informationspflicht. Der Einfachheit halber sprechen wir allgemein vom „Impressum“.

Ein Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Angabe in Veröffentlichungen, die Informationen über den Verantwortlichen (Firma, Websitebetreiber usw.) enthält. In Deutschland ist die Impressumspflicht für Anbieter von Inhalten auf Internetseiten in § 5 Telemediengesetz (TMG) geregelt. Die Anforderungen an ein Impressum sind innerhalb der EU vergleichbar.

Grundsätzlich gilt die Impressumspflicht für alle geschäftsmäßigen elektronischen Medien, unabhängig davon, ob diese regelmäßig aktualisiert werden, z. B. auch für Blogs oder Newsletter, die zu gewerblichen Zwecken betrieben werden.

Häufig wird der Begriff Impressum auch umgangssprachlich für andere gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten verwendet. Diese unterscheiden sich jedoch je nach Art der Veröffentlichung und des Betreibers. Webseiten, die rein privaten Zwecken dienen und keine öffentliche Meinungsbildung beeinflussen, fallen nicht unter die Impressumspflicht. Allerdings müssen Firmenseiten oder gewerbliche Webseiten stets ein vollständiges Impressum bereitstellen.