Da gibt es kein Drumherumreden: Verstöße gegen die Impressumspflicht können richtig teuer werden. Es drohen Sanktionen und/oder hohe Bußgelder.
Die Verletzung der Impressumspflicht wird in Deutschland als Ordnungswidrigkeit behandelt. Nach § 16 Telemediengesetz (TMG) können Verstöße mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus drohen zivilrechtliche Unterlassungsklagen, insbesondere nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Besonders häufig sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, wenn gegen die Impressumspflicht verstoßen wird. Solche Abmahnungen können von Mitbewerbern, Wettbewerbsvereinen oder Verbraucherschutzverbänden ausgesprochen werden. In diesen Fällen sind Abmahnkosten von mehreren Tausend Euro keine Seltenheit.