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Rechtsgrundlage<\/h3>\n
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Als Grundlage der Datenverarbeitung bei Empf\u00e4ngern mit Sitz in Drittstaaten (au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, also insbesondere in den USA) oder einer Datenweitergabe dorthin verwendet Google von der EU-Kommission genehmigte Standardvertragsklauseln (= Art. 46. Abs. 2 und 3 DSGVO). Diese Klauseln verpflichten Google, das EU-Datenschutzniveau bei der Verarbeitung relevanter Daten auch au\u00dferhalb der EU einzuhalten. Diese Klauseln basieren auf einem Durchf\u00fchrungsbeschluss der EU-Kommission. Sie finden den Beschluss sowie die Klauseln u.a. hier: https:\/\/eur-lex.europa.eu\/eli\/dec_impl\/2021\/914\/oj?locale=de<\/a><\/p>\nWenn Sie mehr \u00fcber das WordPress-Plugin MonsterInsights erfahren wollen, empfehlen wir Ihnen die Website https:\/\/www.monsterinsights.com\/<\/a>. F\u00fcr n\u00e4here Informationen \u00fcber die Datenverarbeitung durch Google Analytics empfehlen wir unsere Google Analytics Datenschutzerkl\u00e4rung, Googles Informationsseite unter https:\/\/support.google.com\/analytics\/answer\/6004245?hl=de<\/a> und die Website zu den Nutzungsbedingungen f\u00fcr Google Analytics unter https:\/\/marketingplatform.google.com\/about\/analytics\/terms\/de\/<\/a>.<\/p>\nQuelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator<\/a> von AdSimple<\/p>\n
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