{"code":200,"data":{"title":"Dienst der Informationsgesellschaft","html":"
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO<\/strong><\/p>\n Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:<\/p>\n \u201eDienst der Informationsgesellschaft\u201c<\/strong> eine Dienstleistung im Sinne des Artikels 1 Nummer 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015\/1535 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates (19);<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n Erl\u00e4uterung:<\/strong> Grunds\u00e4tzlich bezeichnet der Begriff “Informationsgesellschaft” eine Gesellschaft, die sich auf Informations- und Kommunikationstechnologien st\u00fctzt. Speziell als Websitebesucher sind Sie mit den verschiedensten Arten von Online-Diensten vertraut und die meisten Online-Dienste z\u00e4hlen zu “Diensten der Informationsgesellschaft”. Ein klassisches Beispiel daf\u00fcr ist eine Online-Transaktionen, wie etwa der Kauf von Waren \u00fcber das Internet.<\/p>\n Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator<\/a> von AdSimple<\/p>\n\n
Das Kopieren der obigen Vorschautexte ist nicht gestattet.<\/span><\/p>\n<\/div>