{"code":200,"data":{"title":"Aufsichtsbeh\u00f6rde","html":"
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<\/i><\/span>Die folgenden Texte dienen nur zur Vorschau und d\u00fcrfen nicht kopiert werden.<\/span><\/div><\/div>

Aufsichtsbeh\u00f6rde<\/h2>\n

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO<\/strong><\/p>\n

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:<\/p>\n

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\u201eAufsichtsbeh\u00f6rde\u201c<\/strong> eine von einem Mitgliedstaat gem\u00e4\u00df Artikel 51 eingerichtete unabh\u00e4ngige staatliche Stelle;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n

Erl\u00e4uterung:<\/strong> “Aufsichtsbeh\u00f6rden” sind immer staatliche, unabh\u00e4ngige Einrichtungen, die auch in bestimmten F\u00e4llen weisungsbefugt sind. Sie dienen der Durchf\u00fchrung der sogenannten Staatsaufsicht und sind in Ministerien, speziellen Abteilungen oder anderen Beh\u00f6rden angesiedelt. F\u00fcr den Datenschutz in \u00d6sterreich gibt es eine \u00f6sterreichische Datenschutzbeh\u00f6rde<\/a>, f\u00fcr Deutschland gibt es f\u00fcr jedes Bundesland eine eigene Datenschutzbeh\u00f6rde.<\/p>\n

Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator<\/a> von AdSimple<\/p>\n


Das Kopieren der obigen Vorschautexte ist nicht gestattet.<\/span><\/p>\n<\/div>
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