{"code":200,"data":{"title":"Unternehmen","html":"
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO<\/strong><\/p>\n Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:<\/p>\n \u201eUnternehmen\u201c<\/strong> eine nat\u00fcrliche und juristische Person, die eine wirtschaftliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcbt, unabh\u00e4ngig von ihrer Rechtsform, einschlie\u00dflich Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelm\u00e4\u00dfig einer wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit nachgehen;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n Erl\u00e4uterung:<\/strong> Wir sind beispielsweise ein Unternehmen und \u00fcben auch \u00fcber unsere Website eine wirtschaftliche T\u00e4tigkeit aus, indem wir Dienstleistungen und\/oder Produkte anbieten und verkaufen. F\u00fcr jedes Unternehmen gibt es als formales Merkmal die Rechtstr\u00e4gerschaft wie zum Beispiel die GmbH oder die AG.<\/p>\n Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator<\/a> von AdSimple<\/p>\n\n
Das Kopieren der obigen Vorschautexte ist nicht gestattet.<\/span><\/p>\n<\/div>