{"code":200,"data":{"title":"Einwilligung","html":"
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<\/i><\/span>Die folgenden Texte dienen nur zur Vorschau und d\u00fcrfen nicht kopiert werden.<\/span><\/div><\/div>

Einwilligung<\/h2>\n

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO<\/strong><\/p>\n

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:<\/p>\n

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\u201eEinwilligung\u201c<\/strong> der betroffenen Person jede freiwillig f\u00fcr den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverst\u00e4ndlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erkl\u00e4rung oder einer sonstigen eindeutigen best\u00e4tigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n

Erl\u00e4uterung: <\/strong>In der Regel erfolgt bei Websites eine solche Einwilligung \u00fcber ein Cookie-Consent-Tool. Sie kennen das bestimmt. Immer wenn Sie erstmals eine Website besuchen, werden Sie meist \u00fcber einen Banner gefragt, ob Sie der Datenverarbeitung zustimmen bzw. einwilligen. Meist k\u00f6nnen Sie auch individuelle Einstellungen treffen und so selbst entscheiden, welche Datenverarbeitung Sie erlauben und welche nicht. Wenn Sie nicht einwilligen, d\u00fcrfen auch keine personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden. Grunds\u00e4tzlich kann eine Einwilligung nat\u00fcrlich auch schriftlich, also nicht \u00fcber ein Tool, erfolgen.<\/p>\n

Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator<\/a> von AdSimple<\/p>\n


Das Kopieren der obigen Vorschautexte ist nicht gestattet.<\/span><\/p>\n<\/div>
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