{"code":200,"data":{"title":"Verbindliche interne Datenschutzvorschriften","html":"
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<\/i><\/span>Die folgenden Texte dienen nur zur Vorschau und d\u00fcrfen nicht kopiert werden.<\/span><\/div><\/div>

Verbindliche interne Datenschutzvorschriften<\/h2>\n

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO<\/strong><\/p>\n

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:<\/p>\n

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\u201everbindliche interne Datenschutzvorschriften\u201c<\/strong> Ma\u00dfnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, zu deren Einhaltung sich ein im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats niedergelassener Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter verpflichtet im Hinblick auf Daten\u00fcbermittlungen oder eine Kategorie von Daten\u00fcbermittlungen personenbezogener Daten an einen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter derselben Unternehmensgruppe oder derselben Gruppe von Unternehmen, die eine gemeinsame Wirtschaftst\u00e4tigkeit aus\u00fcben, in einem oder mehreren Drittl\u00e4ndern;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n

Erl\u00e4uterung:<\/strong> Vielleicht haben Sie schon \u00f6fters den Begriff “Binding Corporate Rules” geh\u00f6rt oder gelesen. Denn das ist der Begriff, der meistens in Erscheinung tritt, wenn es um verbindliche interne Datenschutzvorschriften geht. Besonders f\u00fcr Unternehmen (wie beispielsweise Google), die Daten in Drittl\u00e4ndern verarbeiten, empfiehlt sich eine solche interne Vorschrift, durch die sich ein Unternehmen sozusagen selbst zur Einhaltung von Datenschutzregelungen verpflichtet. Diese Vorschrift regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in Drittl\u00e4nder transferiert und dort auch verarbeitet werden.<\/p>\n

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Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator<\/a> von AdSimple<\/p>\n


Das Kopieren der obigen Vorschautexte ist nicht gestattet.<\/span><\/p>\n<\/div>
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