{"code":200,"data":{"title":"Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)","html":"
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<\/i><\/span>Die folgenden Texte dienen nur zur Vorschau und d\u00fcrfen nicht kopiert werden.<\/span><\/div><\/div>

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)<\/h2>\n

In diesem Abschnitt m\u00f6chten wir Ihnen erkl\u00e4ren, was ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist und warum dieser ben\u00f6tigt wird. Weil das Wort “Auftragsverarbeitungsvertrag” ein ziemlicher Zungenbrecher ist, werden wir hier im Text auch \u00f6fters nur das Akronym AVV benutzen. Wie die meisten Unternehmen arbeiten wir nicht alleine, sondern nehmen auch selbst Dienstleistungen anderer Unternehmen oder Einzelpersonen in Anspruch.\u00a0 Durch die Einbeziehung verschiedener Unternehmen bzw. Dienstleister kann es sein, dass wir\u00a0 personenbezogene Daten zur Verarbeitung weitergeben. Diese Partner fungieren dann als Auftragsverarbeiter, mit denen wir einen Vertrag, den sogenannten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), abschlie\u00dfen. F\u00fcr Sie am wichtigsten zu wissen ist, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ausschlie\u00dflich nach unserer Weisung erfolgt und durch den AVV geregelt werden muss.<\/p>\n

Wer sind Auftragsverarbeiter?<\/h3>\n

Wir sind als Unternehmen und Websiteinhaber f\u00fcr alle Daten, die wir von Ihnen verarbeiten verantwortlich. Neben den Verantwortlichen kann es auch sogenannte Auftragsverarbeiter geben. Dazu z\u00e4hlt jedes Unternehmen bzw. jede Person, die in unserem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. Genauer und nach der DSGVO-Definition gesagt: jede nat\u00fcrliche oder juristische Person, Beh\u00f6rde, Einrichtung oder eine andere Stelle, die in unserem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, gilt als Auftragsverarbeiter. Auftragsverarbeiter k\u00f6nnen folglich Dienstleister wie Hosting- oder Cloudanbieter, Bezahlungs- oder Newsletter-Anbieter oder gro\u00dfe Unternehmen wie beispielsweise Google oder Microsoft sein.<\/p>\n

Zur besseren Verst\u00e4ndlichkeit der Begrifflichkeiten hier ein \u00dcberblick \u00fcber die drei Rollen in der DSGVO:<\/p>\n

Betroffener<\/strong>\u00a0(Sie als Kunde oder Interessent) \u2192 Verantwortlicher<\/strong> (wir als Unternehmen und Auftraggeber) \u2192 Auftragsverarbeiter<\/strong> (Dienstleister wie z. B. Webhoster oder Cloudanbieter)<\/p>\n

Inhalt eines Auftragsverarbeitungsvertrages<\/h3>\n

Wie bereits oben erw\u00e4hnt, haben wir mit unseren Partnern, die als Auftragsverarbeiter fungieren, einen AVV abgeschlossen. Darin wird allen voran festgehalten, dass der Auftragsverarbeiter die zu bearbeitenden Daten ausschlie\u00dflich gem\u00e4\u00df der DSGVO verarbeitet. Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden, allerdings gilt in diesem Zusammenhang auch der elektronische Vertragsabschluss als \u201eschriftlich\u201c. Erst auf der Grundlage des Vertrags erfolgt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Im Vertrag muss folgendes enthalten sein:<\/p>\n