Dass unsere Datenschutztexte urheberrechtlich geschützt sind, steht sowohl für uns als auch die Anwälte unserer Mitbewerber außer Frage. Trotzdem kommt es immer wieder einmal dazu, dass Rechtsverletzer bzw. deren Anwälte das Urheberrecht von Datenschutztexten ganz allgemein und unserer Datenschutztexte im speziellen in Frage stellen.
Neben den Urteilen unserer Klagen haben wir von einem freundlichen Kunden auch weitere Urteile deutscher Gerichte erhalten, die bejahen, dass auch bei Übernahme von Texten einer Datenschutzerklärung eine Urheberrechtsverletzung begangen wird. Wir möchten diese Urteile dem interessierten rechtskundigen Leser in anonymisierter Form zur Verfügung stellen.
Übersicht eigener Urteile
- 11.04.2023 – Endurteil Amtsgericht München
- 09.02.2023 – Endurteil Amtsgericht München
- 17.01.2023 – Anerkenntnisurteil Landgericht München I
- 02.01.2023 – Anerkenntnisurteil Amtsgericht München
- 12.12.2022 – Versäumnisurteil Amtsgericht München
- 07.09.2022 – Endurteil Landgericht München I
- 07.04.2022 – Anerkenntnisurteil Landgericht München I
Übersicht weiterer Urteile
Endurteil Amtsgericht München
Auch im folgenden Fall eines Unternehmens aus Deutschland, der unsere Texte ohne Quelle samt Verlinkung verwendet hatte, ohne zuvor eine Lizenz zu erwerben, wurde unser außergerichtliches Angebot einer Nachlizenzierung nicht angenommen. Stattdessen erhielten wir Post von der Rechtsanwaltskanzlei Heidicker die uns wieder einmal unsere Urheberrechte absprach und uns Rechtswidrigkeit unterstellte. AdSimple brachte danach Klage beim Amtsgericht ein, die jedoch unbeantwortet blieb.
Das Endurteil des Amtsgericht München vom April 2023 bestätigt unsere bisherige Rechtsmeinung und erzeugte nichts Neues außer Aufwand und Kosten.
Der Inhalt des Urteils:
- Der Beklagte wird verurteilt und muss 299€ Schadenersatz nebst Zinsen bezahlen.
- Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Endurteil Amtsgericht München
Auch im folgenden Fall einer Firma aus Deutschland, die unsere Texte ohne Quelle samt Verlinkung verwendet hatte ohne zuvor eine Lizenz zu erwerben wurde unser außergerichtliches Angebot einer Nachlizenzierung nicht angenommen. Stattdessen erhielten wir Post von der Rechtsanwaltskanzlei Heidicker die uns wieder einmal unsere Urheberrechte absprach und uns Rechtswidrigkeit unterstellte.
Das Endurteil des Amtsgericht München vom Februar 2023 bestätigt unsere bisherige Rechtsmeinung und erzeugte nichts Neues außer Aufwand und Kosten.
Der Inhalt des Urteils:
- Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt und müssen 299€ Schadenersatz bezahlen.
- Die Beklagten müssen die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Anerkenntnisurteil Landgericht München I
Im Jänner 2023 erreichte uns folgendes Anerkenntnisurteil des Landgerichts München I überraschend, wo eine deutsche Firma, vertreten durch “Rechtsanwalt Advocato -Die Wirtschaftskanzlei-, Rechtsanwalt Alex Stillie” auf unser außergerichtliches Angebot nicht einging und auch unsere Abmahnung ignorierte.
Für die von uns eingebrachte Klage am Landgericht München I wurde Verteidigungsabsicht angezeigt nur um gleich danach all unsere Ansprüche anzuerkennen.
- Der Beklagte muss es unterlassen unsere Datenschutztexte ohne Einwilligung öffentlich zugänglich zu machen. D.h. entweder man belässt die Quelle samt Verlinkung im Text oder erwirbt eine Lizenz.
- Der Beklagte muss Schadenersatz in der Höhe von 299€ leisten.
- Der Beklagte muss vorgerichtliche Anwaltskosten in der Höhe von 599,80€ leisten.
- Der Beklagte muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Kurz gesagt: Die Firma, die unsere urheberrechtlich geschützten Datenschutztexte ohne Lizenz genutzt hatte musste im Endeffekt sehr viel Geld bezahlen weil im Internet offenbar eine falsche Rechtsmeinung geteilt wird.
Anerkenntnisurteil Amtsgericht München
Im Jänner 2023 wurde ein Anerkenntnisurteil vom Amtsgericht München erlassen, nachdem der Beklagte – eine Firma aus Deutschland – alle geltend gemachten Ansprüche anerkannte.
Die Firma hatte unsere Datenschutztexte ohne Quelle samt Verlinkung auf Ihrer Website veröffentlicht und unser Angebot zur nachträglichen Lizenzierung abgelehnt. Auch Hinweise auf die Rechtslage wurden ignoriert. Wir ließen die Firma daraufhin abmahnen und forderten die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die Firma, vertreten durch ADIUVO Rechtsanwälte, gab danach eine modifizierte Unterlassungserklärung ab und kündigte an sich hinsichtlich der Zahlungsansprüche nochmals zu melden. Bis September 2022 meldete sich die Beklagtenpartei zu den Zahlungsansprüchen nicht. Mit anwaltlichem Schreiben vom September 2022 nahmen wir die die Unterlassungserklärung an und setzten bezüglich der Zahlungsansprüche eine nochmalige Nachfrist.
Mit anwaltlichem Schreiben kündigte die Beklagtenpartei an einen Betrag auszugleichen, welcher den geltend gemachten Schadensersatzbetrag in voller Höhe beinhalte und Anwaltskosten. Bezüglich der Anwaltskosten vertrat die Beklagtenpartei die Auffassung, dass der Erstattungsanspruch auf einen Gegenstandswert gedeckelt sei, weil es sich bei dem Beklagten um einen Verbraucher handele. Dies traf jedoch nicht zu.
Die Zahlung des angekündigten Teilbetrags erfolgte danach. Mit anwaltlichem Schreiben wiesen wir die Firma darauf hin, dass die Einordnung des Beklagten als Verbraucher offensichtlich nicht gegeben ist, da er auf der gegenständlichen Website einen Webshop betreibt, über den er Produkte verkauft. Der Firma wurde nochmals eine letzte außergerichtliche Nachfrist zur Zahlung des offenen Differenzbetrags der Anwaltskosten gesetzt. Diese Nachfrist ließ die Firma ohne weitere Reaktion fruchtlos verstreichen. Daher wurde Klage erhoben und als diese vom Amtsgericht behandelt wurde, wurden von der beklagten Firma alle Ansprüche anerkannt.
Was für eine Verschwendung von Zeit und Geld.
Diese Firma muss jetzt die gesamten Kosten des Rechtsstreits übernehmen, d.h. das Gericht und die Aufwände von 2 Anwälten bezahlen sowie Schadenersatz leisten.
Versäumnisurteil Amtsgericht München
Nachfolgendes Versäumnisurteil vom Dezember 2022 wurde vom Amtsgericht München erlassen, nachdem eine deutsche Firma unsere Datenschutztexte ohne Quelle samt Verlinkung auf ihrer Website veröffentlicht hatte ohne vorher eine Lizenz erworben zu haben. Unser Angebot zum nachträglichen Kauf einer Lizenz wurde von der Firma mit einem Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Heidicker beantwortet, welches unsere Rechte in Frage absprach und uns rechtswidriges Verhalten vorwarf. Jegliche Zahlung wurde abgelehnt, um unsere Rechte zu wahren mussten wir klagen.
Uns ist klar, dass ein Versäumnisurteil keine so starke Wirkung wie ein ausverhandeltes Urteil hat, allerdings darf ein Gericht ein Urteil nur erlassen, wenn die Klage schlüssig ist. Dies ist dann der Fall, wenn der in der Klage als richtig unterstellte Tatsachenvortrag geeignet ist, den materiell-rechtlichen Anspruch zu begründen und diesen trägt. D.h. im Rahmen dieser Prüfung attestiert das Versäumnisurteil, dass das Gericht folgendes als schlüssig erachtet hat:
- Der Datenschutztext ist urheberrechtlich schutzfähig
- Die Firma AdSimple ist anspruchsberechtigt
- Es liegt eine Verletzung der urheberrechtlichen Rechtspositionen der AdSimple vor, indem die Beklagtenseite den Datenschutztext ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen nutzte
- Die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs von 299,00 EUR nebst Zinsen
- Die Höhe der erstattungsfähigen Anwaltskosten von 599,80 EUR nebst Zinsen
Im Endeffekt muss diese Firma jetzt die gesamten Kosten des Rechtsstreits übernehmen, d.h. das Gericht und die Aufwände von 2 Anwälten bezahlen.
Endurteil Landgericht München I
Nachfolgendes Urteil erfolgte im September 2022 nach Klage der AdSimple GmbH am Landgericht München I. Die Klage erfolgte nachdem die Firma aus Deutschland unsere Texte ohne Quelle samt Verlinkung auf der Firmenwebsite veröffentlicht hatte, unser kulantes Angebot zum außergerichtlichen Vergleich ablehnte und unsere Rechtsansprüche zurückwies. Die Firma wollte keinerlei Zahlung leisten weil sie der Meinung war, dass es keine Vertragsverletzung gab, die Texte keinen Urheberschutz genießen und wir unrechtmäßig handeln.
Zwar hat die Beklagtenseite im Laufe des Prozesses eine Kehrwende vollzogen und dann doch eine Unterlassungserklärung abgegeben, aber einen Vergleich vor Gericht abgelehnt, da sie immer noch der Meinung war, dass der AdSimple GmbH keinerlei Zahlungsansprüche zustehen. Das hat sich als falsch erwiesen.
Im Endeffekt muss die Firma mehrere tausend Euros bezahlen, d.h. die gesamten Verfahrenskosten (bestehend aus eigenen Anwaltskosten, den Anwaltskosten der AdSimple GmbH sowie Gerichtskosten) und einen Schadenersatz für die unrechtmäßige Nutzung der Datenschutztexte.
Endurteil Landgericht München I
Abgekürzt dargestellt waren die folgenden Entscheidungsgründe ausschlaggebend für den Erfolg der Klage:
- AdSimple ist aktivlegitimiert und hat somit das Recht, Ansprüche wegen rechtswidriger Nutzung der Datenschutztexte im eigenen Namen geltend zu machen. Die Autoren als Urheber haben AdSimple die entsprechenden Nutzungsrechte eingeräumt.
- Es handelt sich bei dem streitgegenständlichen deutschen Text um ein schutzfähiges Werk im Sinne von § 2 UrhG.
- Indem der Beklagte den streitgegenständlichen deutschen Text auf seiner Homepage veröffentlichte und zugleich eine englische Übersetzung des Textes anfertigte und gleichermaßen veröffentlichte, hat er den streitgegenständlichen Text vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht und bearbeitet im Sinne von §§ 16, 19a, 23 UrhG.
- Der Eingriff war rechtswidrig. Nach den dargestellten Maßstäben war der Beklagte nach der von ihm erworbenen Lizenz nicht berechtigt, die streitgegenständlichen Texte ohne Nennung des verlinkten Quellverweises online zu stellen.
- Der Klägerin steht ein Anspruch auf Schadensersatz zu, der sich in der Höhe nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie bemisst.
Anmerkung: Hier haben wir es versäumt dem Gericht die eigene Lizenzanalogie anhand von solchen Kundenrechnungen ausreichend zu belegen, die auf regulären Lizenzverkäufen beruhen. Ein Fehler, der uns bei zukünftigen Rechtsstreitigkeiten nicht passieren wird, denn wir verkaufen bereits seit geraumer Zeit verschiedene Lizenzen für 499,- € oder 299,- € in Österreich und Deutschland.
Anerkenntnisurteil Landgericht München I
Nachfolgendes Anerkenntnisurteil erfolgte 2022 nach Klage der AdSimple GmbH am Landesgericht München I. Die Firma zu verklagen war aus unserer Sicht notwendig, da sowohl unsere E-Mails als auch eine darauffolgende Abmahnung unseres Anwalts ignoriert wurden. Die Firma nutzte unsere Datenschutztexte ohne eine Lizenz erworben zu haben oder Quelle samt Link zu verwenden. Die Kosten für die beklagte Firma beliefen sich letztendlich auf weit mehr als 2000€, zusätzlich zu dem Schadensersatzbetrag.
Anerkenntnisurteil Landgericht München I
In dem Anerkenntnisurteil erlässt das Landgericht München I folgendes:
Die Beklagte wird verurteilt […] zu unterlassen, den in der Anlage K1 wiedergegebenen Text einer Datenschutzerklärung ohne Einwilligung der Klägerin im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin Schadenersatz in Höhe von 299€ […] zu zahlen;
Die Beklagte wird verurteilt der Klägerin vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 713,76€ […] zu erstatten;
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Anerkenntnisurteil Amtsgericht Stuttgart
Auch im folgenden Anerkenntnisurteil geht es um einen Rechtsstreit wegen urheberrechtlicher Unterlassung und Schadenersatz. Der Rechtsstreit fand statt, weil die Datenschutztexte im Internet veröffentlicht wurden, nachdem Quelle samt Verlinkung entfernt wurden. Die Kosten für die Beklagte beliefen sich letztendlich auf über 1500€.
Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu Euro 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder der Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, den Text der Datenschutzerklärung gemäß Anlage K1 im Internet zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen, ohne dabei eine entsprechende Quellenangabe auf […] nebst einem Link auf die Seite […] vorzuhalten, wie aus Anlage K1 ersichtlich.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 500€ nebst Zinsen […] zu bezahlen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Versäumnis-Urteil Amtsgericht Stuttgart
Auch im folgenden Versäumnis-Urteil geht es um einen Rechtsstreit wegen urheberrechtlicher Unterlassung und Schadenersatz. Der Rechtsstreit fand statt, weil die Datenschutztexte im Internet veröffentlicht wurden, nachdem Quelle samt Verlinkung entfernt wurden. Die Kosten für die Beklagte beliefen sich letztendlich auf über 1250€.
Versäumnis-Urteil Amtsgericht Stuttgart
Der Beklagte wird verurteilt […] zu unterlassen, den Text der Datenschutzerklärung gemäß Anlage K im Internet zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen, ohne dabei eine entsprechende Quellenangabe auf […] nebst einem Link auf die Seite […] vorzuhalten,
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 250€ nebst Zinsen […] zu bezahlen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Kostenfestsetzungsbeschluss Amtsgericht Esslingen
Nachfolgender Kostenfestsetzungsbeschluss bezieht sich auf obigen Fall.
Kostenfestsetzungsbeschluss AG Esslingen
Es fielen dadurch für den Beklagten zusätzlich zu den 250€ Kosten von 1031€ an, wovon 381€ auf die Gerichtskosten entfielen und 650€ auf Anwaltskosten.
Versäumnisurteil Amtsgericht Esslingen
Nachfolgendes Versäumnisurteil wegen urheberrechtlicher Unterlassung und Schadenersatz wurde nach einem Rechtsstreit zwischen einem Anbieter kostenloser Datenschutztexte beschlossen, weil die Datenschutztexte im Internet veröffentlicht wurden, nachdem Quelle samt Verlinkung entfernt wurden. Die Kosten für die Beklagte beliefen sich letztendlich auf über 1000€.
Versäumnisurteil Amtsgericht Esslingen
Darin hat das AG Esslingen unter anderem Folgendes für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu Euro 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder der Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, die Ordnungshaft zu vollstrecken an ihrem Vorstand, zu unterlassen, den Text der Datenschutzerklärung gemäß Anlage K1 im Internet zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen, ohne dabei eine entsprechende Quellenangabe […] nebst einem Link auf die Seite […] vorzuhalten, wie aus Anlage K1 ersichtlich.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 250€ nebst Zinsen […] zu bezahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.